Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der feel image - Fotografie e.U.

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der AGB

  • Diese AGB gelangen für sämtliche Auftrage von feel image - Fotografie e.U. („feel image“) zur Anwendung. Sofern sich einzelne Bestimmungen dieser AGB gezielt an Verbraucher oder Unternehmer iSd KSchG richten, gelten sie nur gegenüber diesen.
  • feel image erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde deren Anwendbarkeit an und stimmt diesen zu. Diese AGB gelten - sofern keine Änderung durch feel image bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
  • Angebote von feel image sind freibleibend und unverbindlich, soweit im Einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Urheber- und Nutzungsrecht

  • Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs 2, 73 ff UrhG) stehen feel image zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Kunde erwirbt in diesem Fall – soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist – eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (nicht abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Medium, Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Kunde nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrages (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Kunden und nicht für Werbezwecke als erteilt.
  • Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von feel image. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, feel image bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
  • Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 3.1.) erfolgt.
  • Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, sowie auf Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen feel image und dem Kunden gestattet.
  • Bei Veröffentlichung des Lichtbildes durch den Kunden im Internet ist feel image die Domain mitzuteilen.

3. Herstellerbezeichnung und Kennzeichnung

  • Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist der Kunde bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:

Foto: © feelimage / Matern

Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
  • Feel image ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
  • Der Kunde ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und feel image als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Eigentum am Filmmaterial und Archivierung

  • Das Eigentumsrecht an den Bilddateien bei digitaler Fotografie steht feel image zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von feel image hergestellte Bilddateien. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten des Kunden und sind gesondert zu vergüten. Die Nutzungsbewilligung bemisst sich nach Punkt 2.
  • Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird feel image die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.

5. Nebenpflichten

  • Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und der Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Er hält feel image diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB. Feel image garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.).
  • Sollte feel image vom Kunden mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Kunde, dass er hierzu berechtigt ist und stellt feel image von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist feel image berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Kunden einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden.

6. Verlust und Beschädigung

  • Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet feel image – aus welchem Rechtstitel auch immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc) haftet feel image nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu; feel image haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Models, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal, Mietkosten von Foto-Locations) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.
  • Gegenüber Unternehmern haftet feel image nur dann, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
  • Gegenüber Verbrauchern haftet feel image nicht für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden.
  • Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvolle Gegenstände sind vom Kunden zu versichern.

7. Vorzeitige Vertragsauflösung

  • Feel image ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
  • bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Antrages auf Verfahrenseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens;
  • wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser nach Aufforderung von feel image weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet;
  • wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Kunden zu vertreten sind, unmöglich wird oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird; oder
  • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

8. Lieferumfang, Leistung und Gewährleistung

  • Feel image wird die Bilder sorgfältig auswählen, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder.
  • Feel image wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist feel image hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodels, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  • Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, haftet feel image nicht (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet feel image nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von feel image liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Models, Reisebehinderungen etc.
  • Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  • Gegenüber Unternehmern behält sich feel image - abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Kunden von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht - vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Kunde hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels gegenüber feel image schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
  • Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt sinngemäß.
  • Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 sinngemäß.
  • Unternehmer als Vertragspartner haben geringfügige Lieferfristüberschreitungen jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Kunden ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

9. Werk-Honorar

  • Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht feel image ein Werk-Honorar nach ihren jeweils gültigen Preislisten, ansonsten ein angemessenes Honorar, zu.
  • Das Werk-Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Werk-Honorar wird in diesen Fällen keine Preisreduktionen gewährt.
  • Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Models, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc), auch wenn deren Beschaffung durch feel image erfolgt, sind gesondert vom Kunden zu bezahlen.
  • Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
  • Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc) sind im Werk-Honorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
  • Nimmt der Kunde von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht feel image mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu (siehe Punkt 12.). Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (zB aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
  • Im Zweifel wird das Honorar netto vereinbart und versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
  • Unternehmer als Vertragspartner verzichten auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

10. Lizenz-Honorar

  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht feel image im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Lizenz-Honorar (Werknutzungsentgelt) in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

11. Zahlung und Verzug

  • Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung von feel image vom Zahlungseingang als erfolgt.
  • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist feel image berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden ist feel image – unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 % p.A. zu verrechnen.

12. Stornierung von Aufträgen

  • Der Kunde ist berechtigt, bis 14 Tage vor Ausführungsbeginn vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt später, aber vor Beginn des 3. Tages vor Ausführungsbeginn, so ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der gesamten Auftragssumme zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des 3. Tages vor Ausführungsbeginn, so beträgt die Stornogebühr 100% des gesamten Auftragsbetrages.

 13. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken von feel image

  • Feel image ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden, dh die von feel image angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von feel image seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gemäß § 1041 ABGB.
  • Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von feel image verarbeitet werden.

14. Datenschutz

  • Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, in welcher alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu seinen Rechten angeführt sind, und welche unter https://feelimage.at/web/datenschutzerklaerung/ jederzeit für ihn eingesehen werden kann.

15. Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von feel image.
  • Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.